Bundesförderung für effiziente Gebäude

In der, mit bis zu 50% der Kosten BAFA-geförderten Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP Abb. rechts Quelle: dena iSFP-Handbuch) für Wohngebäude, deren Bauantrag / Bauanzeige mind. 10 Jahre zurückliegt, wird auch die umfangreiche Förderlandschaft kurz und auf Ihren Einzelfall zugeschnitten dargestellt: die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) unterstützt Sie bei der Sanierung eines Gebäudes, - sowohl bei Einzelmaßnahmen alsauch beim Effizienzhaus mit Investitions- und Tilgungszuschüssen von 15% bis 45%, beim Heizungstausch mit Boni sogar bis 70%, die Ausstellung eines iSFP ist sehr zu empfehlen, da so zusätzliche iSFP-Boni und höhere Fördersätze möglich sind. Seit 2020 können BürgerInnen, die energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem, mind. 10 Jahre altem Wohneigentum vornehmen, 20% der Aufwendungen - max. 40.000 Euro, verteilt über drei Jahre, 50% der energetischen Baubegleitungskosten pro Wohnobjekt sofort, in der Einkommen steuererklärung geltend machen, der Abzug erfolgt von der individuellen Steuerschuld.

iSFP BKI 2023

Kostenübersicht

BAFA-Beratung

1-/2-Familienhaus ab 900 €, bis 6 Wohnungen ab 1100 €.

iSFP

1-/2-Familienhaus ab 900 €, bis 6 Wohnungen ab 1100 €.

Bescheinigung EStG

Bescheinigung für Steuer- erklärung nach Vereinbarung.

BEG BAFA-Einzelmassnahmen Gebäude

Im Programm BEG-Einzelmaßnahmensanierung Wohngebäude wird Eigenkapitaleinsatz für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle mit 15% und für die Optimierung von Heizungstechnik mit bis zu 50% vom BAFA bezuschußt - bei Umsetzung eines iSFP steigt der Fördersatz um den 5%-igen iSFP-Bonus, der max. Zuschuß von 4.500 € auf 12.000 € / WE; nach BAFA-Förderzusage kann bei Bedarf ein zinsgünstiger Ergänzungskredit über max. 120.000 € bei der KfW beantragt werden.

BEG EM KfW-Heizungserneuerung

Die Einzelmaßnahme Heizungserneuerung durch Einbau einer Biomasse-, Brennstoffzellen-, innovativen oder Wasserstofffähigen Heizung, einen Gebäude-/ Wärmenetzanschluß, Solarthermie oder Wärmepumpe wird durch die KfW mit 30% Grundförderung bezuschußt, zusammen mit den verschiedenen Boni ist ein Zuschuß bis zu max. 70% möglich (Abb. rechts Quelle: BMWK). Sie können aber einzelne Effizienzmaßnahmen, wie eine Dämmung des Daches, mit dem Tausch einer Heizungsanlage kombinieren, dann kommen zu den maximal förderfähigen Kosten von 30.000 Euro für den Heizungstausch noch bis zu 60.000 für die sonstigen Effizienzmaßnahmen hinzu, der max. mögliche Zuschussbetrag ist beim Heizungstausch 21.000 € zuzüglich sonstiger Maßnahmen mit Umsetzung eines iSFP höchstens 12.000 €, insgesamt also bis zu 33.000 Euro.

BEG Förderung ab 01.2024

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