Förderübersicht im BAFA-Gutachten
In der BAFA-Vor-Ort-Energieberatung (BAFA-Gutachten) wird die neue umfangreiche Förderland- schaft kurz und auf Ihren Einzelfall zugeschnitten dargestellt: die "Bundes- förderung für
effiziente Gebäude" (BEG) unterstützt Sie bei der Sanierung eines Gebäudes, dessen Bauantrag / Bauanzeige mind. 5 Jahre zurück liegt - sowohl bei Einzelmaßnahmen alsauch beim Effizienzhaus mit Investitions- und Tilgungszuschüssen.
Seit 2020 können BürgerInnen, die energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem, mind. 10 Jahre altem Wohneigen- tum vornehmen, 20% der Aufwendungen - max. 40.000 Euro pro Wohnobjekt
- verteilt über drei Jahre in der Einkommensteuererklärung geltend machen, der Abzug erfolgt von der individuellen Steuerschuld. Für die Beantragung beim BAFA (Investitionszuschuß Eigenkapital Einzelmaßnahmen)
und bei der KfW (Kredit mit Tilgungszuschuß der Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus) benötigen Sie einen EE-Experten, die Bescheinigung für die Steuererklärung, dass alle Anforderungen erfüllt sind, kann
auch von einem BAFA-Energieberater ausgestellt werden.