Förderübersicht im BAFA-Gutachten

In der BAFA-Vor-Ort-Energieberatung (BAFA-Gutachten) wird die neue umfangreiche Förderland- schaft kurz und auf Ihren Einzelfall zugeschnitten dargestellt: die "Bundes- förderung für effiziente Gebäude" (BEG) unterstützt Sie bei der Sanierung eines Gebäudes, dessen Bauantrag / Bauanzeige mind. 5 Jahre zurück liegt - sowohl bei Einzelmaßnahmen alsauch beim Effizienzhaus mit Investitions- und Tilgungszuschüssen. Seit 2020 können BürgerInnen, die energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem, mind. 10 Jahre altem Wohneigen- tum vornehmen, 20% der Aufwendungen - max. 40.000 Euro pro Wohnobjekt - verteilt über drei Jahre in der Einkommensteuererklärung geltend machen, der Abzug erfolgt von der individuellen Steuerschuld. Für die Beantragung beim BAFA (Investitionszuschuß Eigenkapital Einzelmaßnahmen) und bei der KfW (Kredit mit Tilgungszuschuß der Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus) benötigen Sie einen EE-Experten, die Bescheinigung für die Steuererklärung, dass alle Anforderungen erfüllt sind, kann auch von einem BAFA-Energieberater ausgestellt werden.

Bescheinigung § 35 EkSt

Kostenübersicht

BAFA-Beratung

1-/2-Familienhaus ab 325 €, bis 6 Wohnungen ab 425 €.

iSFP

1-/2-Familienhaus ab 325 €, bis 6 Wohnungen ab 425 €.

Bescheinigung EStG

Bescheinigung für Steuer- erklärung nach Vereinbarung.

BEG BAFA-Investitionszuschüsse

Im Programm BEG-Sanierung BAFA Wohngebäude wird Eigenkapitaleinsatz für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und für die Sanierung von Heizungstechnik und Einbau effizienter Wärmeerzeuger wie Solaranlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, innovative Heizungsanlagen auf EE-Technik, Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, Stationäre Brennstoff zellenheizungen und andere mit Investitionszuschüssen bis max. 60.000 € förderfähige Investitionskosten pro Wohneinheit und Kalenderjahr mit Zuschüßen von 15% bis zu 40% der Kosten - ggf. inclusive 10% Austauschprämie für die alte Heizungsanlage auf fossiler Basis oder Nachtspeicherheizungen - gefördert.

BEG KfW-Tilgungszuschüsse

Die KfW fördert die ener­getische Sanierung von Bestands- Wohn­gebäuden, bei denen der Zeitpunkt des Bauantrags / der Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt, zum KfW-Effizienzhaus mit zinsgünstigen Krediten von 120.000 € bis 150.000 € Euro je Wohneinheit und Tilgungs- zuschüssen von 5% bis zu 45%.

BEG Förderung ab 07.2021

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