Bundesförderung für effiziente Gebäude
In der, mit bis zu 50% der Kosten BAFA-geförderten Energieberatung mit
individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP Abb. rechts Quelle: dena iSFP-Handbuch) für Wohngebäude, deren Bauantrag / Bauanzeige mind. 10 Jahre zurückliegt, wird auch die umfangreiche
Förderlandschaft kurz und auf Ihren Einzelfall zugeschnitten dargestellt: die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) unterstützt Sie bei der Sanierung eines Gebäudes, - sowohl bei
Einzelmaßnahmen alsauch beim Effizienzhaus mit Investitions- und Tilgungszuschüssen von 15% bis 45%, beim Heizungstausch mit Boni sogar bis 70%, die Ausstellung eines iSFP ist
sehr zu empfehlen, da so zusätzliche iSFP-Boni und höhere Fördersätze möglich sind. Seit 2020 können BürgerInnen, die energetische Sanierungsmaßnahmen an
selbstgenutztem, mind. 10 Jahre altem Wohneigentum vornehmen, 20% der Aufwendungen - max. 40.000 Euro, verteilt über drei Jahre, 50% der energetischen Baubegleitungskosten pro Wohnobjekt sofort, in der Einkommen steuererklärung
geltend machen, der Abzug erfolgt von der individuellen Steuerschuld.