Energiebedarfsausweis

Bei Vermietung und Verkauf eines Gebäudes oder einer Wohnung ist bereits bei der Objektbesichtigung die Vorlage des Gebäude-Energieausweises (Abb. rechts Quelle: Eigene), bei Immobilienanzeigen diverse Pflichtangaben vorgeschrieben. Wir stellen Ihnen kurzfristig einen rechtsicheren Energieausweis aus, zum Ortstermin werden der Eingabeplan und die Meßbescheinigung des Kaminkehrers benötigt, auf Wunsch kann die Ausstellung auch online oder telefonisch abgewickelt werden.

GEG Härtefall Bescheinigung

Das Gebäudeenergiegesetz GEG sieht bei Ausnahmetatbeständen und Härtefällen, aber auch bei der behördlichen Überprüfung eines Energienachweises und -ausweises die Mitwirkung eines Sachverständigen vor, hinsichtlich einer Bescheinigung zu Ausnahmen und Befreiungen gemäß AVEn / GEG beraten wir Sie gerne und kostenlos.

Energieausweis

Kostenübersicht

Bedarfsausweis

1-/2-Familienhäuser ab 395 €, bis 6 Wohnungen ab 695 €

Verbrauchsausweis

1-/2-Familienhäuser ab 395 €, bis 6 Wohnungen ab 695 €.

GEG Härtefall

Bescheinigung nach AVEn / GEG pauschal nach Vereinbarung.

Energieverbrauchsausweis

Bei Wohngebäuden mit mehr als 4 Wohneinheiten oder Bauantrag nach dem 31.10.1977 ist die Ausstellung eines verbrauchsbasierten Ausweises (Abb. rechts Quelle: Eigene) zulässig, die Energiekennwerte dafür werden aus dem angegebenen Energieverbrauch der letzten 3 Jahre ermittelt und lassen daher kaum Rückschlüsse auf den Energie- verbrauch zukünftiger Besitzer oder Mieter zu.

Kostenlose Energieberatung

Bei Eigentümerwechsel und bestimmten Sanierungsvorhaben von Ein- und Zweifamilienhäusern sieht das Gebäudeenergiegesetz GEG in § 80 eine verpflichtende Beratung zum zu erstellenden Energieausweis vor, wenn ein solches Beratungsgespräch als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird. Diese Beratung kann auch telefonisch erfolgen, wir bieten diese Leistung unentgeltlich an.

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