Energiebedarfsausweis
Bei Vermietung und Verkauf eines Gebäudes oder einer Wohnung ist bereits bei der Objektbesichtigung die Vorlage des Gebäude-Energieausweises (Abb. rechts Quelle: Eigene), bei Immobilienanzeigen diverse Pflichtangaben vorgeschrieben. Wir stellen Ihnen
kurzfristig einen rechtsicheren Energieausweis aus, zum Ortstermin werden der Eingabeplan und die Meßbescheinigung des Kaminkehrers benötigt, auf Wunsch kann die Ausstellung auch online oder telefonisch abgewickelt werden.
GEG Härtefall Bescheinigung
Das Gebäudeenergiegesetz GEG sieht bei Ausnahmetatbeständen und Härtefällen, aber auch bei der behördlichen Überprüfung eines Energienachweises und -ausweises die Mitwirkung eines Sachverständigen vor, hinsichtlich einer
Bescheinigung zu Ausnahmen und Befreiungen gemäß AVEn / GEG beraten wir Sie gerne und kostenlos.