Am 1.11.2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - das EnEG, EnEV und EEWärmeG zusammenführt - in Kraft getreten, einige weitere Änderungen erfolgten zum 1. Januar 2023. Einige dieser Änderungen haben wir für Sie nachfolgend zusammengestellt:
Wenn bei Wohngebäuden mehr als 10 % der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe erneuert, ersetzt oder erstmalig eingebaut werden, dürfen die betroffenen Flächen des gesamten Außenbauteis die U-Werte der Anlage 7 GEG nicht überschreiten. Das bedeutet z.B. bei einer Erneuerung von mehr als 10 % des Außenputzes, daß auf der gesamten betroffenen Außenwandfläche eine entsprechende Wärmedämmung angebracht werden muß!
Beim Verkauf, bei der Instandsetzung von Bauteilen - wie vorstehend beschrieben - und bei umfangreichen Änderungen an bestehenden Ein- und Zweifamilienhäusern muß ein informatorisches Beratungsgespräch mit einem Energieausweisaussteller durchgeführt werden, wenn dieses Beratungsgespräch unentgeltlich angeboten wird.
Neben einigen Änderungen in Detailfragen schreibt die GEG-Novelle eine Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs im Neubau von bisher 75 Prozent des Referenzgebäudes auf 55 Prozent vor, im Gegenzug erfolgte eine Anpassung der Regelung zu den Fördermaßnahmen in § 91 GEG an die Anhebung des Anforderungsniveaus. Für die Zeit bis zur Angleichung an den EH 40-Standard ist also zum 1. Januar 2023 der EH 55-Standard als Zwischenstandard für den Neubau eingeführt worden.
BAFA Vor-Ort-Energie-Beratung, gebäudespezifische Problemlösungen, individueller Sanierungsfahrplan.
Energiebedarfsausweis mit und ohne Ortstermin, enthält kurze Modernisierungsempfehlungen.
Bescheinigung nach § 35c EStG zur Erlangung von Steuerermäßigungen bei der energetischen Sanierung.
Bescheinigung des Sachverständigen für Härtefall-Befreiungen gemäß den Bestimmungen von GEG und AVEn.
Seit vielen Jahren sind wir in Planung und Realisierung von Wohngebäuden tätig, kundennah und zuverlässig, unter besonderer Berücksichtigung von Energieeffizienz und nachhaltigem Bauen.
Vor-Ort-Gutachten oder einen "individuellen Sanierungs-Fahr-Plan iSFP" erstellen wir praxisorientiert und BAFA-gefördert mit zwei Vor-Ort-Beratungsterminen.
Das Gebäudeenergiegesetz sieht bei Härtefällen die Mitwirkung des Sachverständigen vor, wir unterstützen Sie auf Wunsch gerne.
Sanierung von Reihenmittelhäusern mit KfW - Einzelmaßnahmen: Dach, Fenster, Heizung schon saniert, Dämmung der Außenwände, Erneuerung der Haustür mit Vordach
Sanierung eines Mehrfamlienhauses zum KfW-Effizienzhaus 100: Flachdachdämmung, Fenstertausch, Wärmedämmverbundsystem und Einbau einer neuen Brennwertheizung.
Sie finden dort eine Bildergalerie einiger, abgeschlossener und KfW-geförderter Projekte - vom Reihenmittelhaus über ein dörflich, idyllisches Einfamilienhaus, kleinere Mehrfamilienhäuser, Mehrfamilienhaus mit Geschäftsräumen bis zur großstädtischen Wohnanlage - mit Hinweisen zur baulichen Ausführung, dem erreichten KfW-Effizienzhausstandard und der staatlichen Förderung, mit einem Mausklick können Sie die Fotos mit Beschreibungen vergrößern.
© 2002-2023 Energiepass-sofort.de by Ingenieurbüro Karl Heinz Westhof. Alle Rechte vorbehalten.